TV-L Pflege Rechner: Gehalt an Unikliniken (KR-Tabelle)

Brutto Netto Gehaltsrechner

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Monatliches Einkommen
Tarifliche Zulagen
Entgeltgruppenzulagen (gem. Anlage F zum TV-L Abs. I)
Funktionszulagen (gem. Anlage F zum TV-L Abs. II)
Zuschlag für Beschäftigte in Universitätskliniken, im Maßregelvollzug sowie im Justizvollzug (gem. Anlage F zum TV-L Abs. IIa)
Vorarbeiterzulagen (gem. Anlage F zum TV-L Abs. III)
Zulagen für Beschäftigte im Pflegedienst (gem. Anlage F zum TV-L Abs. IV)
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Jährliches Einkommen
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Nettoeinkommen im Monat und im Jahr

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Einstellungen für Lohnsteuer, Steuerklasse und Freibeträge

Stilistischen Darstellung von der Berechnung der Lohnsteuer

Steuern

Jahre

Erklärungen für die einzelnen Parameter findest Du in unserem Glossar.

Stilistischen Darstellung von der Berechnung der Vorsorgebeiträge

Vorsorge

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Stilistische Visualisierung der Steuerlast und der Sozialabgaben

Steuern und Abgaben

Beträge für Steuern und Sozialversicherungen
Monat (€)Jahr (€)
Grundentgelt0
Leistungszulage (15 %)00
Zulagen/ Sonderzahlungen00
Tarifl. Sonderzahlungen00
Bruttoeinkommen00
Steuerpflichtiges Bruttoeinkommen770,509.246,00
Lohnsteuer00
Kirchensteuer00
Solidaritätszuschlag00
Summe Steuern00
Sozialversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen00
Krankenversicherung (gesetzlich)00
Pflegeversicherung00
Rentenversicherung00
Arbeitslosenversicherung00
Zusatzversorgung (1,58 %)00
Summe Sozialabgaben00
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Pflegekräfte an Universitätskliniken

Spezialrechner für Pflegekräfte an Unikliniken (TV-L KR)

Die Arbeit an einer Universitätsklinik oder einem Landeskrankenhaus (LKH) folgt eigenen Regeln. Anders als im kommunalen TVöD gilt hier die spezifische KR-Tabelle der Länder. Unser Tool berechnet nicht nur Ihr Grundgehalt, sondern kalkuliert auch die komplexen Schicht- und Wechselschichtzulagen sowie die spezifischen Zulagen für Universitätskliniken mit ein. Sehen Sie sofort, was von den steuerfreien Zuschlägen (Nacht/Sonntag) netto übrig bleibt – präzise und transparent.

Aufteilung Brutto, Netto und Abgaben

Häufige Fragen zum Gehalt an Unikliniken (FAQ)

Grundsätzlich ja, da Unikliniken dem TdL (Tarifgemeinschaft der Länder) angehören. Große Häuser wie die Charité oder das UKSH haben jedoch oft Haustarifverträge, die an den TV-L angelehnt sind, aber eigene Tabellenwerte besitzen können. Unser Rechner bietet eine sehr gute Orientierung, weicht aber bei Haustarifen ggf. leicht ab.
Zuschläge für Nachtarbeit (20:00 bis 06:00 Uhr) sind bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei. Auch Sonntags- und Feiertagszuschläge sind steuerbegünstigt. Unser Rechner berücksichtigt diese pauschalen Steuerfreibeträge, wenn Sie die entsprechenden Optionen auswählen.

Typische Gehälter und Eingruppierungen (TV-L Pflege)

Die Eingruppierung hängt von der Qualifikation und Tätigkeit ab. Hier eine Orientierung:

Pflegefachkraft
KR 7 / KR 8

Examinierte Pflegekräfte auf Normalstation.
Einstieg: ca. 3.000 - 3.200 € Brutto.
Steigert sich durch Erfahrungsstufen deutlich.

Intensiv & OP
KR 9

Fachkräfte mit entsprechender Fachweiterbildung oder langjähriger Erfahrung in Funktionsbereichen (Anästhesie, OP, Intensiv).

Leitung
KR 12 - KR 16

Stationsleitungen und Pflegedienstleitungen. Hohe Verantwortung führt zu hoher Eingruppierung, oft jedoch mit pauschalierter Überstundenregelung.

KR-Tabelle der Länder

Pflegekräfte an Universitätskliniken fallen meist unter den TV-L KR. Unser Rechner nutzt diese spezifische Anwendungstabelle, um die korrekte Eingruppierung anhand Ihrer Tätigkeit zu gewährleisten.

Netto-Einkommen im Schichtdienst

Wie viel bleibt von den Schichtzuschlägen netto übrig? Da einige Zuschläge steuerfrei sind, berechnet unser Tool Ihr Nettoeinkommen präzise unter Berücksichtigung der aktuellen steuerlichen Regelungen.

Tarifvertrag der Länder – Pflegedienst (TV-L KR)

Der TV-L KR ist der Tarifvertrag für den Pflegedienst im Bereich der Länder. Er regelt die Arbeitsbedingungen und Vergütung von Pflegefachkräften und Pflegehilfspersonal, die in Einrichtungen und Institutionen der Länder tätig sind. Der TV-L KR berücksichtigt die besonderen Anforderungen und Belastungen in der Pflege und stellt die Anlage C zum allgemeinen Tarifvertrag der Länder (TV-L) dar.


Anwendungsbereich

Die KR-Tabelle gilt für:

  • Pflegefachkräfte und Pflegehilfskräfte, die in landeseigenen Krankenhäusern, Pflegeheimen oder psychiatrischen Einrichtungen beschäftigt sind.
  • Beschäftigte in der ambulanten Pflege, soweit diese unter Landesverantwortung fällt.
  • Mitarbeitende in spezialisierten Einrichtungen, z. B. in der intensivmedizinischen Pflege, geriatrischen Pflege oder der Pflege von Menschen mit Behinderung.
  • Leitungskräfte, wie Stationsleitungen oder Pflegedienstleitungen, die in diesen Einrichtungen tätig sind.

Er umfasst alle tariflich angestellten Beschäftigten in Pflegeberufen, nicht jedoch Beamtinnen und Beamte oder Beschäftigte kommunaler Einrichtungen.


Das Vergütungssystem: KR- und P-Tabelle erklärt

Die Vergütung im Pflegedienst des öffentlichen Dienstes folgt einer klaren Matrix-Struktur, die oft als P-Tabelle (TVöD) oder KR-Tabelle (TV-L) bezeichnet wird. Im Gegensatz zur allgemeinen Verwaltungstabelle berücksichtigt dieses System die spezifischen Belastungen und Qualifikationen im Pflegeberuf deutlich stärker.

1. Die Vertikale: Entgeltgruppen (Eingruppierung)

Die Entgeltgruppe bestimmt das Grundgehalt und richtet sich ausschließlich nach der Tätigkeit und Qualifikation. Im Bereich der Länder (Unikliniken) reicht die Skala von KR 5 bis KR 17 (analog P 5 bis P 16):

  • Basisversorgung (KR 5 – KR 6):
    Hier finden sich meist Pflegehelfer/-innen oder Pflegeassistenten mit einer einjährigen oder keiner spezifischen Ausbildung.
  • Pflegefachkräfte (KR 7 – KR 8):
    Dies ist der Kernbereich für examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen (bzw. Pflegefachfrauen/-männer) mit 3-jähriger Ausbildung.
    Beispiel: Eine Pflegekraft auf einer Normalstation startet oft in KR 7. Durch die Übernahme spezieller Aufgaben ist eine Eingruppierung in KR 8 möglich.
  • Spezialisierte Fachkräfte (KR 9):
    Für Tätigkeiten, die eine Fachweiterbildung erfordern, wie z. B. in der Intensivpflege, im OP-Dienst oder in der Anästhesie. Auch ohne Fachweiterbildung kann bei langjähriger Erfahrung in diesen Bereichen eine Eingruppierung hier erfolgen.
  • Leitungs- und Führungskräfte (KR 10 – KR 17):
    Diese Gruppen sind für Führungspositionen vorgesehen. Dazu gehören Stationsleitungen (oft KR 12/13), Bereichsleitungen und Pflegedienstleitungen (KR 16/17) sowie Lehrkräfte an Pflegeschulen.
2. Die Horizontale: Stufen (Berufserfahrung)

Innerhalb jeder Entgeltgruppe steigt das Gehalt mit zunehmender Erfahrung automatisch an. Die sogenannte Stufenlaufzeit im TV-L Pflege ist oft attraktiver gestaltet als im allgemeinen Teil, um Berufserfahrung schneller zu honorieren:

  • Stufe 1: Einstiegsgehalt für Neueinstellungen ohne einschlägige Berufserfahrung.
  • Stufe 2: Wird in der Regel nach einem Jahr in Stufe 1 erreicht.
  • Stufe 3: Nach zwei Jahren in Stufe 2.
  • Stufe 4: Nach drei Jahren in Stufe 3.
  • Stufe 5: Nach vier Jahren in Stufe 4.
  • Stufe 6: Die Endstufe wird nach fünf Jahren in Stufe 5 erreicht.

Hinweis: Einschlägige Berufserfahrung von vorherigen Arbeitgebern wird bei der Einstellung im öffentlichen Dienst oft für die Stufenzuordnung angerechnet.


Zusatzleistungen und Sonderregelungen

Beschäftigte im TV-L KR profitieren von einer Vielzahl von Zusatzleistungen, die den Beruf attraktiver machen und die Belastungen im Pflegebereich abfedern sollen:

  1. Zulagen:
    • Schicht- und Wechselschichtzulagen: Für die Arbeit in Wechselschichtsystemen, die in der Pflege üblich sind.
    • Erschwerniszulagen: Für besonders belastende Tätigkeiten, z. B. in der Intensivpflege, der psychischen Betreuung oder der Arbeit mit infektiösen Patienten.
  2. Jahressonderzahlung:
    • Die Jahressonderzahlung im TV-L ist gestaffelt und unterscheidet sich oft vom TVöD. Sie liegt je nach Entgeltgruppe meist zwischen 35 % und 90 %.
  3. Betriebliche Altersversorgung:
    • Eine zusätzliche Altersvorsorge wird über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährleistet.
  4. Leistungsorientierte Bezahlung (LOB):
    • Beschäftigte können leistungsabhängige Prämien oder Boni erhalten.
  5. Fort- und Weiterbildungsförderung:
    • Unterstützung für Weiterbildungen, z. B. in der Intensivpflege, OP-Pflege oder zur Qualifikation als Pflegedienstleitung.
  6. Sonderprämien:
    • In besonderen Situationen, wie der COVID-19-Pandemie, wurden Einmalzahlungen eingeführt, um die zusätzliche Belastung der Pflegekräfte zu honorieren.

Arbeitszeit und Urlaub

Die Arbeitszeit im TV-L beträgt:

  • Die Arbeitszeit variiert je nach Bundesland zwischen 38,5 und 41 Stunden (z. B. 38,5 Std. in NRW, 40 Std. in Bayern).

Pflegekräfte, die in Schichtdiensten oder Wechselschichtsystemen tätig sind, können von spezifischen Regelungen profitieren, z. B. zusätzlichen freien Tagen oder Arbeitszeitkonten.

Der Urlaubsanspruch umfasst mindestens:

  • 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche.
  • Zusätzliche Urlaubstage können für Schichtarbeit, Schwerbehinderung oder andere Belastungsfaktoren gewährt werden.

Besonderheiten und Spezielle Regelungen

  1. Arbeitsplatzsicherheit:
    • Pflegekräfte im TV-L profitieren von der hohen Arbeitsplatzsicherheit, die eine Anstellung im öffentlichen Dienst mit sich bringt.
  2. Maßnahmen gegen Fachkräftemangel:
    • Um den Fachkräftemangel in der Pflege zu bekämpfen, wurden spezielle Maßnahmen wie erhöhte Zulagen, beschleunigte Aufstiegsmöglichkeiten und verbesserte Arbeitszeitregelungen eingeführt.
  3. Familienfreundlichkeit:
    • Flexible Arbeitszeitmodelle und Teilzeitmöglichkeiten sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.
  4. Gesundheitsförderung:
    • Der TV-L legt Wert auf die Gesundheit der Beschäftigten, z. B. durch Maßnahmen zur psychischen und physischen Entlastung sowie durch Präventionsprogramme.

Tarifverhandlungen und Anpassungen

Die Tarifverhandlungen für den TV-L werden zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften, wie ver.di und der dbb tarifunion, geführt. Hauptthemen sind:

  • Regelmäßige Anpassungen der Entgelttabellen an die Inflation und Marktverhältnisse.
  • Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, insbesondere im Hinblick auf Arbeitszeit und Schichtbelastungen.
  • Einführung zusätzlicher Maßnahmen zur Entlastung und Fachkräftegewinnung.

Der TV-L stellt sicher, dass Pflegekräfte in landeseigenen Einrichtungen fair vergütet und mit attraktiven Arbeitsbedingungen ausgestattet werden. Er berücksichtigt die hohen Anforderungen und Belastungen in der Pflege und trägt durch Zusatzleistungen und Fördermaßnahmen zur Wertschätzung und Motivation der Beschäftigten bei.